Veröffentlichung von Vorwahlumfragen weiterhin zulässig: Auch Briefwähler dürfen befragt werden
In einem heute verkündeten Beschluss (AZ: 6 L 1174/21.WI) hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden festgestellt, dass die Veröffentlichung von Wahlumfragen, denen auch die Angaben von Briefwählern über ihre bereits getroffene Wahlentscheidung zugrunde liegen, zulässig ist. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestätigt in seiner einstweiligen Feststellung damit die Veröffentlichungspraxis von forsa, das gegen eine anderslautende Rechtsauffassung des Bundeswahlleiters vorgegangenRead more about Veröffentlichung von Vorwahlumfragen weiterhin zulässig: Auch Briefwähler dürfen befragt werden[…]
