Aus dem Dornröschenschlaf erwacht

Gladenbach ist ein attraktives Mittelzentrum im Naturpark Lahn-Dill-Bergland. Die Stadt ist seit dem Mittelalter auch Gerichtsort. Ab 1821 beherbergt Gladenbach das erstinstanzliche Amtsgericht, für das 1906/07 ein repräsentativer Neubau im neugotischen Stil an der Gießener Straße errichtet wurde.

Das Amtsgericht Gladenbach wurde 1968 aufgelöst. Danach befand sich in dem Gebäude noch bis 2003 eine Zweigstelle des Amtsgerichts Biedenkopf und stand im Anschluss daran lange Zeit mit ungewisser Zukunft leer.

Das denkmalgeschützte Gebäude wurde von 2018 bis 2020 umfangreich von der Gade-Gruppe aus Großseelheim saniert und einer neuen Nutzung zugeführt. Die Kernkompetenz dieses Unternehmen liegt in der gewerkeübergreifenden Planung und Sanierung von Bestandsbauten.

Auf drei Etagen entstanden acht, zwischen 60 und 95 Quadratmeter große attraktive Wohnungen modernsten Standards. Dabei wurde Wert darauf gelegt, das historische Ambiente der Räume zu erhalten. So wurden die alten Doppelkastenfenster aufwändig aufgearbeitet und neu lackiert. Vorhandene Bleiverglasungen wurden liebevoll aufgearbeitet.

Mit besonderer Sorgfalt widmete man sich der Renovierung des repräsentativen Haupttreppenhauses. Grundlage dafür war eine restauratorische Befunduntersuchung. Dabei wurde festgestellt, dass die Wände ursprünglich in einem dezenten Grünfarbton mit rotem Begleitstrich am Übergang zur Decke gefasst waren. Die historische Gestaltung wurde dann mit Silikatfarben aus dem Histolith-Programm von Caparol wieder hergestellt. Die Sandsteinsäulen erhielten einen strukturerhaltenden Anstrich in Lasurtechnik. Das gusseiserne Geländer befand sich noch im originalen Zustand und wurde lediglich aufgefrischt.

Die Fassaden wurden ebenfalls unter Beachtung denkmalpflegerischer Auflagen renoviert. Im Hinblick auf neue Nutzung zeigte sich die zuständige Denkmalbehörde allerdings kompromissbereit und stimmte der Errichtung von vorgestellten Balkonen an der Süd- und Nordseite zu. Der Fassadenputz wurde gereinigt und partiell mit Trass-Sanierputz strukturangleichend ausgebessert. Farbentwürfe des Caparol FarbDesignsStudios lieferten eine hilfreiche Diskussionsgrundlage für die Gestaltung der Fassaden. In Absprache mit der Denkmalbehörde orientierte man sich letztendlich am Bestand und entschied sich für einen hellgrauen Farbton, der der ursprünglichen Putzfarbigkeit nahe kommt.

Die Putzflächen wurden zunächst verfestigend grundiert und dann mit Histolith Sol-Silikat beschichtet. Diese hoch wasserdampfdurchlässige Fassadenfarbe auf Kieselsolbasis besticht durch ihre elegante tuchmatte Oberfläche, weshalb sie sich insbesondere für die Renovierung von historischen Gebäuden eignet. Die originale Dachdeckung wurde ebenfalls gereinigt und bedarfsweise mit Schiefer ausgebessert. Sämtliche Blechabdeckungen wurden, sofern notwendig, fachgerecht erneuert.

Frank Schröder, Malermeister und Geschäftsführer der Gade-Gruppe, fasst zusammen: „Die Sanierung des Amtsgerichts war für uns eine besondere Herausforderung. Die Umnutzung von historischer Bausubstanz ist eine spezielle Aufgabenstellung, für deren Bewältigung viel Erfahrung und Feingefühl erforderlich ist. In Bezug auf die Malerarbeiten setzten wir auf bewährte Produkte und vertrauten der fachkundigen Beratung von Caparol."

Dr. Christian Brandes, Caparol-Baudenkmalpflege
Fotos: Caparol Farben Lacke Bautenschutz/Fotodesign Andreas Braun, Hameln

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Caparol Farben Lacke Bautenschutz GmbH
Roßdörfer Str. 50
64372 Ober-Ramstadt
Telefon: +49 (6154) 71-0
Telefax: +49 (6154) 71-1391
http://www.caparol.de/

Ansprechpartner:
Ute Schader
Ansprechpartner Deutschland
Telefon: 06154-7170235
Fax: +49 (6154) 71-643
E-Mail: ute.schader@caparol.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel