Kinderleicht Steuern sparen
Sonderausgaben lassen sich bekanntermaßen von der Steuer absetzen. Dazu gehören auch Betreuungskosten für das Kind und das bis zu zwei Dritteln. Maximal können 4.000 Euro pro Jahr und Kind von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Welche Rahmenbedingungen hier gelten und wie das funktioniert, erklären die ARAG Experten. Voraussetzungen nach dem Einkommenssteuergesetz Das Kind muss das leiblicheRead more about Kinderleicht Steuern sparen[…]
