Teurer Schock im Insolvenzverfahren der MS PRIMUS von Hansa Treuhand

Die „Primus“ war ein Raddampfer, der als Vergnügungsdampfer für 172 Passagiere, 1839 in England gebaut und 1910 abgewrackt wurde. Ihr Name (lat. der Erste) steht für eines der schwersten Schiffsunglücke auf der Elbe. In der Nacht des 21.07.1902 kam es zu einer Kollision mit dem Seeschlepper „Hansa“. Bei diesem Unglück kamen 101 Menschen ums Leben. (wikipedia)

Die Namensgleichheit „Primus“ und „Hansa“ hat vielleicht viele abergläubige Anleger davon abgehalten 1995 in das moderne Vollcontainerschiff mit 30.700 tdw bzw. 2087 TEU von der Hansa Treuhand zu investieren. Das in Polen gebaute Schiff versprach jedoch nicht nur Steuerminderung, sondern auch erhebliche Ausschüttungen. Es kam jedoch anders als versprochen. Ab 2008 geriet das Schiff wirtschaftlich in schwere See. Ebenso wie über das Schwesterschiff MS GLORY von Hansa Treuhand, wurde 2016 das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft MS PRIMUS eröffnet. Die Anleger verloren damit ihre gesamte Einlage. Jetzt, 25 Jahre nach der Investition und fast 5 Jahre nach Insolvenzeröffnung, schlug das Schicksal (bzw. die Justiz) nochmals zu. Mit Einwurf-Einschreiben vom 27.04.2021 verlangt der Insolvenzverwalter Dr. Tobias Brinkmann von den Anlegern die vor ca. 15 Jahren gezahlten Ausschüttungen zurück. Oftmals sind Erben völlig überrascht von der, auch von Finanzexperten nicht vorhersehbaren, Forderung. Als Frist für die Zahlung räumt der Insolvenzverwalter dieses Mal drei Wochen ein. Bei der MS HANSA CONSTITUTION hat er, ebenfalls in diesem Monat, lediglich eine Frist von eine Woche eingeräumt.

Den getäuschten und enttäuschten Anlegern bleibt die Möglichkeit sich gegen die Forderung zu wehren. Die Interessengemeinschaft Fonds e.V. (IGFeV.de) vertritt bereits mehrere Anleger erfolgreich.

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