Zur Rose Group AG publiziert Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 29. April 2021

Die Zur Rose Group AG hat heute die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 29. April 2021 publiziert. Aufgrund der ausserordentlichen Situation im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist eine persönliche Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre an der Generalversammlung auch dieses Jahr nicht möglich. Die Aktionäre können sich ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. In einem kurzen Video-Interview richten sich Verwaltungsratspräsident Prof. Stefan Feuerstein und CEO Walter Oberhänsli persönlich an die Aktionäre. Sie blicken auf das vergangene Geschäftsjahr zurück und beleuchten aktuelle strategische Initiativen. Das Video ist abrufbar unter www.zurrosegroup.com, «Investoren & Medien», «Generalversammlung».

Antrag zur Schaffung von genehmigtem Kapital und zur Erhöhung des bedingten Kapitals
Neben den standardmässigen Themen der Generalversammlung finden sich ein Antrag zur Schaffung von genehmigtem Aktienkapital im Nennbetrag von CHF 31’579’080, gemäss welchem 1’052’636 voll zu liberierende Namenaktien ausgegeben werden können (Traktandum 4), sowie ein Antrag zur Erhöhung des bedingten Aktienkapitals für Finanzierungen, Akquisitionen und andere Zwecke auf CHF 31’579’080, gemäss welchem 1’052’636 voll zu liberierende Namenaktien ausgegeben werden können (Traktandum 5), auf der Traktandenliste. Dabei soll die Gesamtzahl der Aktien, die aus genehmigtem und bedingtem Aktienkapital ausgegeben werden können, auf insgesamt 10 Prozent des aktuell eingetragenen Aktienkapitals (entsprechend 1’052’636 Namenaktien) beschränkt bleiben. Zu diesem Zweck beantragt der Verwaltungsrat die Schaffung einer neuen Statutenbestimmung, wonach die Gesamtzahl der Aktien, die aus (i) genehmigtem Aktienkapital unter Einschränkung oder Aufhebung des Bezugsrechts, und aus (ii) dem neuen bedingten Aktienkapital für Finanzierungen, Akquisitionen und andere Zwecke unter Einschränkung oder Aufhebung der Vorwegzeichnungsrechte ausgegeben werden können, auf 1’052’636 Namenaktien beschränkt ist.

Mit den beantragten Kapitalerhöhungen will der Verwaltungsrat die finanzielle Flexibilität der Zur Rose Group AG aufrechterhalten. Durch die gleichzeitig beantragte Schaffung von genehmigtem Kapital und Erhöhung des bedingten Kapitals möchte sich der Verwaltungsrat ausserdem die Flexibilität sichern, das jeweils passende Finanzierungsinstrument einsetzen zu können. Das beantragte Kapital von insgesamt 10 Prozent des Aktienkapitals bewegt sich im Rahmen vergleichbarer Unternehmen.

Antrag zur Wahl von Prof. Dr. Andréa Belliger als Mitglied des Verwaltungsrats
Wie bereits am 18. März 2021 kommuniziert, steht Tobias Hartmann an der ordentlichen Generalversammlung 2021 für eine Wiederwahl in den Verwaltungsrat nicht mehr zur Verfügung. Der Verwaltungsrat dankt Tobias Hartmann für seinen engagierten Einsatz. Der Verwaltungsrat beantragt, Prof. Dr. Andréa Belliger neu in den Verwaltungsrat zu wählen. Andréa Belliger ist Prorektorin der Pädagogischen Hochschule Luzern und Direktorin am Institut für Kommunikation und Führung IKF in Luzern. Des Weiteren ist sie Verwaltungsrätin und Beirätin in verschiedenen Schweizer und deutschen Unternehmen in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Versicherung und Energie sowie Präsidentin des Advisory Board des Gesundheitsdienstleisters Medbase (Migros). Sie ist Autorin und internationale Keynote Speakerin für Themen der digitalen Transformation insbesondere im Healthcare-Bereich. 2019 wurde sie unter die Top 25 der einflussreichsten Personen im Schweizer Gesundheitswesen gewählt. Aus Sicht des Verwaltungsrats ergänzt Andréa Belliger als ausgewiesene Expertin für die Digitalisierung im Gesundheitswesen das Gremium in idealer Weise.

Um der Geschlechterdiversität in angemessener Weise Rechnung zu tragen, setzt sich der Verwaltungsrat zum Ziel, dass spätestens ab 2023 beide Geschlechter zu mindestens 30 Prozent im Verwaltungsrat vertreten sind.

Die Einladung zur Generalversammlung mit der vollständigen Traktandenliste ist abrufbar unter «zurrosegroup.com» | «Investoren & Medien» | «Generalversammlung» bzw. unter folgendem Link: https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2070/generalversammlung.html. Die Abstimmungsergebnisse werden im Anschluss an die Generalversammlung publiziert.

Über die DocMorris AG

Die Schweizer Zur Rose-Gruppe ist Europas grösste E-Commerce-Apotheke und eine der führenden Ärztegrossistinnen in der Schweiz. Darüber hinaus betreibt sie den in Südeuropa führenden Marktplatz für apothekenübliche Gesundheits- und Pflegeprodukte. Das Unternehmen ist international mit starken Marken präsent, unter anderem mit Deutschlands bekanntester Apothekenmarke DocMorris. Zur Rose beschäftigt an ihren Standorten in der Schweiz, Deutschland, den Niederlanden, Spanien und Frankreich über 2’200 Mitarbeiter. Im Jahr 2020 erwirtschaftete sie einen Umsatz von 1’752 Millionen Franken (inklusive Medpex und Apotal) bei derzeit 10.5 Millionen aktiven Kunden in Kernmärkten Europas.

Mit ihrem Geschäftsmodell bietet die Zur Rose-Gruppe eine qualitativ hochwertige, sichere und kostengünstige pharmazeutische Versorgung. Sie zeichnet sich zudem aus durch die stetige Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsservices und als Technologieproviderin im Bereich von Plattformen. Darüber hinaus treibt Zur Rose die Positionierung als umfassende Gesundheitsdienstleisterin aktiv voran. Im Zentrum steht der Aufbau des europäischen Gesundheitsökosystems, auf welchem sich qualifizierte Anbieter mit Produkten, Dienstleistungen und digitalen Lösungen vernetzen. Die Leistung von Zur Rose wird es sein, diese Angebote zu den Kunden und Patienten zu bringen. Zur Rose verfolgt damit die Vision, eine Welt zu schaffen, in der die Menschen die eigene Gesundheit mit nur einem Klick managen können.

Die Aktien der Zur Rose Group AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker ROSE). Weitere Informationen unter zurrosegroup.com.

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