Wasserrohrbruch durch Kälte – Schäden schnell an die Versicherungsgesellschaft melden
Vor zwei Tagen hatte es im Erzgebirge und in der Nähe von Bautzen an der Spree in der Nacht bis minus 17 Grad. Wasserrohrbrüche und Folgeschäden waren dabei die Folge, wenn nicht rechtzeitig Maßnahmen vorgenommen wurden. Betroffene sollten auftretende Frostschäden umgehend ihrer Versicherungsgesellschaft melden. Wichtig: Dabei besteht auch eine Schadensminderungspflicht. Dann sollten sofort weitere MaßnahmenRead more about Wasserrohrbruch durch Kälte – Schäden schnell an die Versicherungsgesellschaft melden[…]
