Rauswurf wegen Mietrückstand?
Nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) darf ein Vermieter den Mietvertrag kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen mit einem erheblichen Teil der Miete in Rückstand ist. Dabei stellt sich die Frage, wie der erhebliche Teil definiert ist. Ein aktuelles Urteil, auf das die ARAG Experten verweisen, stellt sich nun auf die Seite der Mieter.Read more about Rauswurf wegen Mietrückstand?[…]
