Werbeaufsicht: Immer mehr Fälle im Social-Media-Bereich

Die Werbeaufsicht der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat sich in den letzten Jahren von einer Aufsicht für den Rundfunk zu einer Aufsicht für audiovisuelle Angebote insgesamt entwickelt. Das belegt der aktuelle Werbebericht 2018/19, der heute dem Medienrat präsentiert wurde. Seit September 2016 ist die Landeszentrale auch für die Werbeaufsicht in Telemedien zuständig.

Im Berichtszeitraum 2018/2019 bearbeitete die BLM fast 600 Werbe-aufsichtsverfahren. Davon kam knapp ein Drittel aus den Telemedien, was einen starken Zuwachs im Vergleich zu 2016/17 bedeutet. In den meisten diese Fälle handelte es sich um Verstöße in Inhalten auf den Social-Media-Plattformen Instagram und YouTube.

Das Vorgehen bei Aufsichtsfällen im Telemedienbereich unterscheidet sich vom Großteil der Verfahren im Rundfunk: Es wird zunächst niederschwellig – etwa durch Kontaktaufnahme mit Influencerinnen und Influencern – versucht, auf Verstöße hinzuweisen und Möglichkeiten zur Nachbesserung zu geben. Diese Art einer präventiven Aufsicht reduziert zum einen die Zahl der Verfahren, zum anderen schafft sie mehr Akzeptanz und Verständnis für die Werberegulierung.

Zentrales aufsichtsrechtliches Thema bei Telemedien ist das Transparenzgebot. „Unsere wesentliche Herausforderung besteht darin, darauf hinzuwirken, dass Beeinflussungsversuche Dritter zu erkennen sind. Die Nutzer müssen wissen, wann sie Informationen und wann sie Werbung erhalten – und damit meine ich nicht nur die Kennzeichnung von Wirtschaftswerbung, sondern auch die Transparenz von bezahlten Meinungen insgesamt“, so BLM-Präsident Siegfried Schneider.

Die Transparenzpflicht ist nur eine der Fragestellungen, mit dem sich die Landeszentrale aktuell im Vorfeld des Inkrafttretens des neuen Medien-staatsvertrags (MStV) im Herbst befasst. Denn seine Vorschriften, die die Konvergenz der Medien abbilden, gelten nun nicht mehr wie bislang nur für Rundfunkanstalten, sondern umfassen auch Telemedienanbieter inklusive aller Social-Media-Anbieter. Unter Federführung der BLM erstellt die Gemeinschaft der Landesmedienanstalten gerade eine neue gemeinsame Werbesatzung, die die Bestimmungen des MStV konkretisiert. Es gilt, die Telemedienaufsicht zu harmonisieren, neue Vorgaben für die Platzierung von Sponsor-Hinweisen zu formulieren oder die Vorgaben des kommenden Staatsvertrags zum Thema bezahlte Meinung zu konkretisieren.

Weitere Informationen aus der Medienrats-Sitzung vom 14.05.2020 finden Sie hier.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Heinrich-Lübke-Str. 27
81737 München
Telefon: +49 (89) 63808-0
Telefax: +49 (89) 63808-340
http://www.blm.de

Ansprechpartner:
Stefanie Reger
Pressesprecherin
Telefon: +49 (89) 63808-315
E-Mail: stefanie.reger@blm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel