„Unechter“ Kreisverkehr

„Wenn ich im Kreis fahre, habe ich immer Vorfahrt!“

Das klingt griffig, logisch und richtig. Ist aber ein Beispiel für einen populären Irrtum, stimmt also nicht. Denn es gibt neben „echten“ Kreisverkehren auch „unechte“. Das sind Kreuzungen, die kreisförmig aufgebaut sind (kreisförmiger Verkehrsknotenpunkt). An diesen gelten andere Regeln. Dort greift StVO § 8, demzufolge der Verkehrsteilnehmer Vorfahrt hat, der von rechts kommt.

Man erkennt einen „echten“ Kreisverkehr an der Schilderkombination (siehe Bild) aus „Kreisverkehr“ (Verkehrszeichen 215) und „Vorfahrt gewähren“ (Verkehrszeichen 205). In diesem Fall hat der Verkehrsteilnehmer „im Kreisverkehr“ Vorfahrt vor denen, die in den Kreisverkehr einfahren möchten.

Wichtig hierbei: Wenn lediglich das Kreisverkehrsschild an der Einfahrt vorhanden ist, handelt es sich um einen „unechten Kreisverkehr“ und die Rechts-vor-links-Regelung greift. Natürlich gilt diese ebenfalls, wenn keinerlei Beschilderung vorhanden ist.

Man kann erahnen, wie wichtig es ist, diese Regel zu verinnerlichen, wenn man sich folgendes Beispiel mit zwei Verkehrsteilnehmern und einem „unechten“ Kreisverkehr vor Augen führt: Ein Verkehrsteilnehmer fährt im „unechten“ Kreisverkehr, hat bei der Einfahrt nicht genau hingesehen und geht davon aus, einen „echten“ zu befahren. Das bedeutet, dass dieser Fahrer von seiner Vorfahrtberechtigung ausgeht. Möchte nun ein anderer Fahrer in den (unechten) Kreisverkehr einfahren und weiß, dass es ein „unechter“ ist, geht er von einer Rechts-vor-links-Regelung aus. In diesem Fall haben wir zwei Verkehrsteilnehmer, von denen jeder davon ausgeht, vorfahrtberechtig zu sein. Aus diesem Grunde ist es wichtig, bei Kreisverkehren ganz genau auf die Beschilderung zu achten, was in der Regel nicht schwer fällt, da man sich ihnen ohnehin mit verminderter Geschwindigkeit nähern sollte.

Ein wichtiger Grundsatz, der ebenfalls in besagtem Paragraphen erwähnt wird, lautet insofern auch passend, dass man sich bei unübersichtlicher Verkehrslage vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten soll.

Das gilt insbesondere für uns Roller- und Motorradfahrer als relativ ungeschützte Fahrzeugführer, die zudem aufgrund der schmalen Silhouette häufig von anderen übersehen werden.

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