VW-Abgasskandal: Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reicht gegen Porsche erste 911er-Klage ein

Vor einem Jahr geriet bei dem VW-Tochterunternehmen Porsche das dortige Flaggschiff „Porsche 911“ in die Schlagzeilen des Abgasskandals. Einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamte KBA hatte es nicht gegeben. VW griff zur Selbstanzeige, weil Abgas- und Verbrauchswerte des Modells nicht mit der Typengenehmigung deutscher Behörden übereinstimmten. Jetzt hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr die erste Schadensersatz-Klage vor dem Landgericht Baden-Baden gegen ein Autohaus und die Porsche AG eingereicht.

Manipulation beim Spritverbrauch und der CO2-Emission

„Im Gegensatz zu den bisher bekannten Manipulationen bei Porsche und VW zielt die vorliegende Manipulation nicht auf eine unzulässige Reduktion der NOx-Werte ab, sondern auf eine Verschleierung des Kraftstoffverbrauchs und insbesondere der CO2-Emissionen“, erklärt Dr. Ralf Stoll den Hintergrund der Klage. Während der Messungen für die Typengenehmigung soll ein falscher Wert für den Luftwiderstand genutzt worden sein. VW informierte sowohl das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt als auch amerikanische Behörden. Die Regelungen für das Typengenehmigungsverfahren habe Porsche nicht eingehalten und der Prüfstand sei fehlerhaft kalibriert worden. Hätte die Zulassungsbehörde (KBA) von dieser Manipulation des Prüfstandes gewusst, hätte es keine Typengenehmigung für das Fahrzeug erteilt. Laut Bundesverkehrsministerium hat es Auffälligkeiten hinsichtlich der CO2-Werte bei Fahrzeugen des Typs Porsche 911 der Baujahre 2016 und 2017 gegeben.

Wie stehen vor Gericht gegen Porsche die Chancen?

 „Die Verantwortlichen bei der VW-Tochter Porsche haben vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt. Daher muss das Unternehmen nach Paragraph 826 BGB Schadensersatz bezahlen“, betonte Stoll zum aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Baden-Baden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucher-Sozietäten im Diesel-Abgasskandal. In einer Spezialgesellschaft vertreten die beiden Inhaber rund 450.000 Verbraucher für den Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen VW. Dr. Ralf Stoll empfiehlt betroffenen Porsche-Verbrauchern, den Klageweg zu überprüfen. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Abgasskandal von der VW-Tochter Porsche herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen einigt. Für die Verbraucher gibt es die Möglichkeiten, auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs, Neulieferung des Autos oder Wertminderung zu klagen. „Aufgrund unserer Erfahrungen im Abgasskandal mit VW schätzen wir die Lage für die betroffenen Porsche Modelle ähnlich ein wie in Sachen VW“, sagte Dr. Ralf Stoll. Die Verbraucher müssen mit einem Wertverlust ihrer Fahrzeuge rechnen, Fahrverbote in den Umweltzonen sind denkbar. Und auch bei Porsche sollte sich niemand auf mögliche Software-Updates verlassen. Stoll: „Viele unserer Mandanten, die sich bei den VW-Modellen für das Update entschieden haben sowie die Fachpresse berichten über Probleme nach dem Update. Also, Finger weg davon.“

Insgesamt sind 64.000 Fahrzeuge der Baujahre 2016/17 betroffene

Sollten bei der Typgenehmigung zu niedrige Verbrauchswerte und somit ein zu niedriger CO2-Ausstoß zugrunde gelegt worden sein, hätte das weitreichende Folgen für das Unternehmen. Neben den bereits jetzt anlaufenden Schadensersatzforderungen von Kunden, sind laut „Spiegel“ auch Nachforderungen der Steuerbehörden möglich. Sie könnten bei Verstößen gegen das Zulassungsverfahren Geldstrafen verhängen: In Deutschland können“ bis zu 5000 Euro sein – pro Fahrzeug. Allein 2016 und 2017, das sind die betroffenen 911-Baujahre, lieferte die VW-Tochter insgesamt rund 64.000 Fahrzeuge seines Sportwagens aus. Der Autoexperte Axel Friedrich, der unter anderem für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Abgasmessungen vornimmt, weiß, dass die Kluft zwischen offiziellen Testergebnissen und der Realität beim Spritverbrauch – und damit letztlich beim CO2-Ausstoss –in den vergangenen Jahren angestiegen ist – auf inzwischen 40 Prozent. Mit gefälschten Luftwiderstandswerten könne man bei den Tests den Wert um bis zu 15 Prozent senken, berichtete er der „taz“.

Porsche auch im Diesel-Abgasskandal

Der 911er ist nicht das erste Modell, bei dem Porsche falsche Abgaswerte deklariert hat. Bereits im Herbst 2016 musste das Unternehmen einen freiwilligen Rückruf des Modells Macan durchführen, nachdem Zweifel an der Abgasreinigung laut geworden waren. Im Juli 2017 ordnete der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ein Zulassungsverbot für den Porsche-Geländewagen Cayenne mit 3,0-Liter-Dieselmotoren an. Im April 2018 durchsuchten Ermittler im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen mehrere Porsche-Niederlassungen. Inzwischen gibt es auch Gerichtsurteile, nach denen Porsche einzelne Modelle wegen Abgasmanipulationen von Kunden zurücknehmen und Schadenersatz zahlen muss.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer: Spezialist für Musterfeststellungsklage gegen VW

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG.

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