Fachzeitschrift „ZAP“ feiert 30-jähriges Jubiläum

Die Fachzeit­schrift „ZAP“ feiert am 5. April 2019 ihr 30-jähriges Bestehen. 1989 als „Zeit­schrift für die Anwaltspraxis“ von Dr. Egon Schneider aus der Taufe gehoben, ist sie seit Beginn an auf den All­gemeinanwalt ausgerichtet. Ihr An­spruch: Aus einer Quelle um­fas­send über alle anwaltli­chen Tätig­keitsfelder informieren. Dazu entwickelte die Redak­tion, im Gegen­satz zu den damals be­reits lange etablierten ju­ristischen Fachzeitschriften, ein völ­lig neues inhaltliches Konzept: Die „ZAP“ bereitet die ver­schiedenen juristischen The­men systematisch sortiert nach Rechtsgebieten auf. Im Vorder­grund stehen dabei stets die rechtspraktischen und weniger die rechtswissenschaftlichen Aspekte.

Zum 30. Geburtstag der „ZAP“ bietet der Verlag attraktive Jubiläums-Aktionen für Leser und Abon­nen­ten an. Dazu zählen, verteilt über das gesamte Jahr, verschiedene Verlosun­gen und Gewinnspiele für Buchpakete, eBroschüren, Jahresabonnements und aktuelle Hand­bü­cher aus dem ZAP Verlag, dem Deutschen Anwaltverlag und dem Deutschen Notar­­ver­lag. Zu­dem findet zum offiziellen Geburtstag am 5. April 2019 eine Festveranstal­tung mit Heraus­gebern, Autoren und Wegbegleitern statt.

Die Fachzeitschrift „ZAP“, die unter www.zap-zeitschrift.de einen eigenen Internetauftritt hat,  er­scheint alle 14 Tage als Printausgabe wie auch als reines Online-Pro­dukt. Zum umfang­rei­­chen Informationspaket zählen ein 2-wö­chentlicher Exklusiv-Newsletter, der über al­les informiert, was insbesondere der Genera­list unter den Juristen wissen sollte sowie die ZAP App, die den mobilen Zugriff auf alle In­halte ermöglicht. Außerdem steht dem Abonnen­ten ein juris-Zugang zur Verfügung.

Nach verschiedenen Stationen ist die „ZAP“ aus dem gleichnamigen ZAP Verlag seit 2014 un­ter dem Dach des Deutschen Anwaltverlags integriert.

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