Vorübergehende Sperrung von Terminal 2 am Münchner Flughafen wieder aufgehoben

Die aufgrund von bundespolizeilicher Maßnahmen vorübergehende Sperrung von Terminal 2 am Münchner Flughafen wurde um 11.44 Uhr wieder aufgehoben. Eine Person war unkontrolliert in den Sicherheitsbereich gelangt. Seit 06:47 Uhr fanden auf Anweisung der Bundespolizei im Terminal 2 keine Abflüge mehr statt.

Aufgrund der Sperrung mussten insgesamt knapp 200 Flüge annulliert werden.

Darüber hinaus kam es bis 13:00 Uhr bei rund 60 Flügen zu Verspätungen von mehr als einer halben Stunde.

Der Flugbetrieb läuft im Terminal 2 ab 14:00 Uhr wieder normal. Die Flughafen München GmbH rät Passagieren, sich bei ihrer Airline über den aktuellen Status ihres Fluges zu informieren.

Hinweis für Berichterstatter: Bei Medienanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der zuständigen Bundespolizei am Münchner Airport unter der Telefonnummer: 089/973079020

Über die Flughafen München GmbH

Die 1949 gegründete Flughafen München GmbH (FMG) betreibt den Münchner Flughafen, der am 17. Mai 1992 an seinem heutigen Standort eröffnet wurde. Gesellschafter der FMG sind der Freistaat Bayern mit 51 Prozent, die Bundesrepublik Deutschland mit 26 Prozent und die Landeshauptstadt München mit 23 Prozent. Konzernweit beschäftigt die FMG mit ihren 16 Tochtergesellschaften über 9.000 Mitarbeiter. Mit insgesamt rund 35.000 Beschäftigten bei 550 Unternehmen gehört der Flughafen München zu den größten Arbeitsstätten Bayerns. Der Münchner Flughafen hat sich nach seiner Inbetriebnahme binnen weniger Jahre zu einer bedeutenden Luftverkehrsdrehscheibe entwickelt und fest im Kreis der zehn verkehrsstärksten Flughäfen Europas etabliert. Der Münchner Airport bietet heute Flugverbindungen zu über 250 Zielen in aller Welt. 2017 wurden an Bayerns Tor zur Welt rund 405.000 Flüge mit 44,6 Millionen Passagieren gezählt. Als erster und bisher einziger Flughafen in Europa wurde Bayerns Tor zur Welt vom renommierten Londoner Skytrax-Institut mit dem Qualitätssiegel »5-Star-Airport« ausgezeichnet.

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