Keine Haftung für „waldtypische Gefahren“
Der Waldbesitzer ist für „waldtypische Gefahren“ nicht verantwortlich. Die Klägerin nimmt im konkreten Fall das Land Hessen auf Schadenersatz in Anspruch. Sie unternahm im Frühjahr 2016 auf einem Waldweg des Landes einen Fahrradausflug. Dieser Weg ist nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet, wird aber häufig von Fußgängern und Radfahrern genutzt. Er ist unbefestigt und weist LöcherRead more about Keine Haftung für „waldtypische Gefahren“[…]
