Trampolin im Ziergarten erlaubt
Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft vereinbart hat, dass die den einzelnen Wohnungseigentümern zugewiesenen Gartenanteile nur als Ziergarten genutzt werden dürfen, hindert dies die Aufstellung eines Trampolins nicht. Die Klägerin ist im konkreten Fall Eigentümerin einer von ihr an Dritte vermieteten Wohnung im Haus 1. Die Beklagten sind gemeinschaftlich Eigentümer einer Wohnung im Erdgeschoss des gegenüberliegenden Hauses 4.Read more about Trampolin im Ziergarten erlaubt[…]
