Neue Berufsregeln für Immobilienmakler und Verwalter von Wohnimmobilien: IHK Saarland bedauert fehlenden bundeseinheitlichen Qualitätsstandard

Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler erhalten erstmals gesetzliche Richtlinien für ihre berufliche Qualifikation. Der Bundesrat billigte am 22. September 2017 einen Gesetzesbeschluss, der eine Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppe einführt. Diese treten neun Monate nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Danach sind alle Immobilienmakler und -verwalter künftig verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren an insgesamt 20 Stunden fortzubilden. Dies gilt auch für Verwalter von Mietimmobilien. Nur solche Makler und Verwalter, die einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt haben, sind in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit von dieser neuen Fortbildungspflicht befreit. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Immobilienverwalter zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Makler sind hiervon ausgenommen. Der ursprünglich geplante Sachkundenachweis wurde gestrichen.

Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Saarland: „Wir bedauern die Streichung der IHK-Sachkundeprüfung, da hier die Chance verpasst wurde, einen bundesweit einheitlichen Qualitätsstandard durchzusetzen. Gerade für Verwalter wäre eine solche bundeseinheitliche Regelung jedoch wünschenswert gewesen, da sie in der Praxis mit sehr hohen Geldsummen agieren.“

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