Perfluorhexansulfonsäure steht auf der REACH-„Kandidatenliste“

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 7. Juli 2017 die Substanz Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) in den Anhang 15 der REACH-Verordnung, die sogenannte Kandidatenliste, aufgenommen. Eine erneute Herausforderung für die Galvano- und Oberflächentechnik.

In einer Pressenotiz führt die ECHA aus, dass diese Maßnahme Teil einer übergeordneten Strategie ist, die Gruppe der per- und polyfluoralkyl-Verbindungen (PFAS) umfassend zu regulieren. Ziel ist, unerwünschte Substitutionen durch andere PFAS zu unterbinden.

Mit der Aufnahme in Anhang 15 wird die Aufnahme in Anhang 14 vorbereitet, womit die Substanz autorisierungspflichtig werden würde.

Die polyfluorierten Verbindungen geraten damit vollständig in die Gefahr, in Kürze nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Bisher wurden sie unter anderem in der Galvanotechnik als Tenside geschätzt, die selbst in aggressiver Umgebung (zum Beispiel Chromtrioxid-Lösungen) wirksam bleiben, nicht zersetzt werden und somit stabile Expositionsbedingungen gewährleisten. Wenig andere Verbindungen weisen diese Eigenschaften auf. Ähnliches gilt für Antihaftbeschichtungen (zum Beispiel „Teflon“®).

Der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) weist darauf hin, dass somit künftig Substanzen mit einzigartigen Eigenschaften ersetzt werden müssten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Alternativen und damit verbundene andere Risiken nicht geklärt sind.

Bereits mit Aufnahme in Anhang 15 sind sofort Pflichten für „Inverkehrbringer“ verbunden:

  • Lieferanten (innerhalb der EU) von SVHC der Kandidatenliste müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.
  • Lieferanten (innerhalb der EU) von Gemischen, die nach der Richtlinie 1999/45/EG nicht als gefährlich eingestuft sind, müssen den Abnehmern auf Anforderung ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen, wenn die Zubereitungen mindestens einen Stoff aus der Kandidatenliste enthalten und seine Einzelkonzentration bei nichtgasförmigen Zubereitungen mindestens 0,1 Prozent (w/w) und bei gasförmigen Zubereitungen mindestens 0,2 Volumenprozent beträgt.
  • In der EU ansässige Lieferanten von Erzeugnissen, die in der Kandidatenliste aufgeführte SVHC in einer Konzentration von über 0,1 Prozent (w/w) enthalten, müssen ihren gewerblichen Kunden die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen zur sicheren Handhabung des Erzeugnisses zukommen lassen. Mindestens ist der Name des Stoffes zu nennen.
  • In der EU ansässige Lieferanten von Erzeugnissen, die in der Kandidatenliste aufgeführte Stoffe in einer Konzentration von über 0,1 Prozent (w/w) enthalten, müssen ihren (privaten) Kunden, den Verbrauchern, auf Aufforderung innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen zur sicheren Handhabung des Erzeugnisses zukommen lassen. Diese Angaben müssen die sichere Verwendung des Erzeugnisses gewährleisten und mindestens den Namen des Stoffes enthalten.

Über die Galvano- und Oberflächentechnik:

Die Galvano- und Oberflächentechnik ist eine mittelständisch geprägte Industriebranche, die europaweit rund 440.000 Mitarbeiter beschäftigt, davon 50.000 in Deutschland. Allein in Deutschland erwirtschaftet die Branche einen Umsatz von ca. 7,5 Mrd. EUR. Die Struktur der Galvanobetriebe wird dabei von KMUs dominiert, nur ein geringer Anteil der Betriebe erreicht Größen von mehr als 100 Mitarbeitern. Die Oberflächenbranche ist eine Schlüsselindustrie, deren Dienstleistung Voraussetzung für die Funktionalität von Bauteilen, Geräten und Maschinen nahezu jeder anderen Branche ist. Die Galvanotechnik verhindert dabei jährlich Korrosionsschäden von ca. 150 Mrd. EUR. Galvanotechnik ermöglicht eine zuverlässige Funktionalität einer Vielzahl unterschiedlichster Bauteile: Kein Auto verlässt mehr das Band, bei dem nicht wesentliche Teile oberflächenveredelt sind. Die moderne Medizintechnik ist ohne neuere Verfahren der Oberflächentechnik nicht denkbar, aber auch Bauwirtschaft und Sanitärindustrie, die Elektrotechnik und die Elektronikindustrie sowie die Flugzeugindustrie kommen ohne Oberflächenveredelung nicht aus.

Mehr Informationen: www.zvo.org

Über den Zentralverband Oberflächentechnik e.V.

Der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) nahm seine Arbeit am 1. Januar 2000 auf. Mit steigenden Anforderungen an die Branche wurde die Interessenvertretung weiter konzentriert und der ZVO zum Wirtschaftsverband mit reinen Firmenmitgliedschaften umstrukturiert. Aktuell haben sich 213 Unternehmen dem ZVO angeschlossen, der ein starkes Wachstum verzeichnet. Insgesamt repräsentiert der ZVO über seine körperschaftlichen Mitglieder BIV, DGO, FGK und FiT über 600 Mitgliedsunternehmen.

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