Bundesweites Wettbewerbsregister gegen Wirtschaftskriminalität kommt

Künftig können öffentliche Auftraggeber durch eine elektronische Abfrage in einem bundesweiten Wettbewerbsregister nachprüfen, ob ein Unternehmen Wirtschaftsdelikte oder andere schwere Straftaten begangen hat. Nachdem das entsprechende Gesetz kürzlich den Bundesrat passiert hat, sind öffentliche Auftraggeber bald ab einem Auftragswert von 30.000 Euro verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags für einen Auftrag eine Registerabfrage zu machen. Zu den dort erfassten Vergehen zählen u.a. Bestechung, Menschenhandel, die Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Im Register erfasste Unternehmen werden vom öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen. Da es bisher entsprechende Register nur in den Bundesländern gab, war es für die Vergabestellen oft schwer, Bewerberunternehmen gezielt zu überprüfen.

„Die Wirtschaft hat ein hohes Eigeninteresse an einem fairen Wettbewerb durch Ausschluss von Unternehmen, die sich nicht an die für alle geltenden Regeln halten“, so Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Saarland. „Wir sehen daher in Maßnahmen, die für mehr Lauterkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sorgen, ein probates Mittel zur Herstellung eines gleichen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge“. Die Einführung eines elektronischen Wettbewerbsregisters, so Cloß weiter, sei ein sinnvoller Schritt, um die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen bürokratiearm zu überprüfen. Durchführende Stelle ist das Bundeskartellamt. Eingetragene Unternehmen können eine vorzeitige Löschung durch Maßnahmen der Selbstreinigung erreichen.

 

 

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