Reederei Rickmers – Was die bevorstehende Insolvenz für Anleger bedeutet

Die Rickmers Holding AG (Hamburg) muss eigenen Angaben zufolge Antrag auf Insolvenz stellen. Grund dafür sei die überraschende Verweigerung der HSH Nordbank (Hamburg), dem vorgelegten Sanierungsplan zuzustimmen. Die heutige Versammlung der Anleihegläubiger diene damit nur noch der Wahl eines gemeinsamen Vertreters. Für diese gelte nun, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS), ihr weiteres Vorgehen professionell und rasch zu planen.

Eigentlich sollte der 1. Juni 2017 den Rickmers-Anlegern die Möglichkeit bieten, über das Rettungskonzept zu beraten. Nachdem die erste Abstimmung nicht beschlussfähig war, erhoffte sich die Reederei zumindest hierbei deren Absegnung. Wie unter anderem das Handelsblatt und der Spiegel berichten, teilte diese aber gestern mit, dass das Konzept bereits gescheitert sei. „Ein Beschluss der Anleihegläubiger ist damit überflüssig. Auch ist so unerheblich, ob sich die Hoffnung der Reederei bestätigt hätte“, erklärt der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).

Rickmers führe dabei als Grund die Entscheidung der HSH Nordbank an. Diese habe völlig überraschend und ohne weitere Verhandlungsbereitschaft deren Sanierungskonzept und Kreditanträge abgelehnt. Infolgedessen sei die positive Fortführungsprognose entfallen und die Reederei müsse Insolvenzantrag stellen. Dabei strebe der Vorstand nun eine Sanierung in Eigenverwaltung und die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs an.

Ein Sprecher der Bank habe mitgeteilt, dass diese das Konzept als „betriebswirtschaftlich nicht tragfähig“ erachte. Kritik hagelte es zuvor bereits von anderer Seite. Laut dem Handelsblatt protestierten einige Großgläubiger vehement. Teile der Anleihegläubiger hätten sich der HSH Nordbank gegenüber benachteiligt gefühlt. H. Heinze: „Tatsächlich hätte der Plan hohe finanzielle Zugeständnisse von ihnen abgefordert. Doch auch die Insolvenz wird ihnen sicherlich keine hohe Quote bescheren. Deshalb rate ich Betroffenen zur fachmännischen Prüfung ihrer Ansprüche. Unter anderem gilt zu schauen, ob Berater oder Vermittler ordnungsgemäß über die Risiken von Schiffsbeteiligungen aufgeklärt haben.“ Die Vereinsanwälte des DFMS helfen sehr gern mit einer kostenfreien Erstbewertung.

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