Geld für Lastenräder: Neue Förderrichtlinie gilt seit heute

Bis zu 1.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines gewerblich genutzten Lastenrades oder Lastenpedelec: Firmen, Freiberufler, Genossenschaften, Stiftungen oder Vereine können ab sofort bei der Region Hannover einen Antrag auf Förderung stellen. Der Fachbereich Verkehr der Region Hannover hat dazu eine entsprechende Richtlinie erarbeitet, die mit Ende der heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses in Kraft getreten ist. Finanziert wird das Vorhaben mit Mitteln der Sparkasse Hannover. Das Fördervolumen für das laufende Geschäftsjahr beträgt 18.000 Euro.

Gefördert wird die Anschaffung von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 Stundenkilometern) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 Stundenkilometer, die mindestens eine Lasten-Zuladung von 40 Kilogramm (plus Fahrergewicht) ermöglichen und damit mehr Ladevolumen beziehungsweise  Ladegewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können. „Wir wollen mit diesem neuen Förderprogramm dazu beitragen, den Radverkehrsanteil im gewerblichen Verkehr der Region Hannover zu erhöhen und gute Beispiele zu ermöglichen“, sagte Verkehrsdezernent Ulf-Birger Franz bei der Vorstellung der Richtlinie im Ausschuss.

Die Förderung gilt nur für Fahrzeuge, die von Anbietern oder Händlern mit Sitz oder Niederlassung in der Region Hannover bezogen werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt für rein mit Muskelkraft betriebene Lastenräder 25 Prozent der Netto-Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer), maximal jedoch 500 Euro. Der Kauf batterieelektrisch unterstützter Lastenpedelecs wird ebenfalls mit der Übernahme eines Viertels des Netto-Neupreises gefördert; die Höchstsumme liegt hier bei 1.000 Euro.

Nach der „Richtlinie zur Förderung von Lastenrädern und Lastenpedelecs im gewerblichen und institutionellen Einsatz (LARALAPED) in der Region Hannover“ sind antragsberechtigt: Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform mit Sitz oder Niederlassung in der Region Hannover; freiberuflich tätige Personen, die in der Region Hannover ansässig sind sowie Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts aus der Region Hannover. Ausgenommen sind Gebietskörperschaften, Bundes- und Landesbehörden, Privatpersonen sowie politische Parteien.

Je Antragsteller ist ein Fahrzeug förderfähig; die Zweckbindungsfrist (verbindliche Nutzungsdauer) beträgt 24 Monate. Für die Dauer der Zweckbindungsfrist verpflichtet sich der Nutzer/die Nutzerin zwecks öffentlicher Dokumentation der Fördermittel-Inanspruchnahme die mit dem Bewilligungsbescheid mitgeschickten Aufkleber „Gefördert von Sparkasse und Region Hannover“ auf dem Fahrzeug deutlich sichtbar anzubringen.

Der Förderzeitraum der Richtlinie endet am 31. Dezember dieses Jahres; eine Fortführung wird jedoch auch für die Folgejahre angestrebt.

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