Rickmers-Anleger vor der Qual der Wahl – Wie sie unweigerliche Verluste trotzdem ausgleichen

Anleger der Rickmers Holding AG (Hamburg) können nur noch bis zum 10. Mai 2017 über den vorgelegten Sanierungsplan abstimmen. Lehnen sie diesen ab, muss Rickmers wahrscheinlich in die Insolvenz. Doch auch wenn sie zustimmen, drohen hohe finanzielle Verluste. Aufgrund dieser ernüchternden Wahlmöglichkeiten, rät der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) zur fachmännischen Prüfung von Schadensersatzansprüchen.

Rickmers emittierte die Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 275 Millionen Euro im Jahr 2013. Eigentlich wäre sie im Juni 2018 fällig. Das Unternehmen befindet sich jedoch in einer wirtschaftlichen Schieflage. Zwar soll es im Zuge einer Sanierung wieder auf Kurs gebracht werden, die Anleger aber werden in jedem Fall finanzielle Einbußen erleiden. Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de). „Der Schifffahrtskonzern selbst spricht laut Handelsblatt von harten Einschnitten für alle Gläubiger.“

Gemäß Sanierungskonzept sollen rund 75 Prozent der Unternehmensanteile an die neu zu gründende LuxCo übergehen. Diese Luxemburger Tochtergesellschaft wäre dann für die Investorensuche zuständig. Die Verkaufserlöse kämen auch den Gläubigern zugute. Völlig ungewiss ist jedoch, wie hoch diese überhaupt ausfallen können. Rickmers Einschätzungen zufolge, könnten die Verbindlichkeiten aus der Anleihe dadurch keine vollständige Befriedigung erfahren. Der DFMS-Geschäftsführer: „Dass die Anleger laut Plan die im Juni fälligen Zinsen noch komplett erhalten sollen, ist nur ein schwacher Trost.“

„Damit gleicht die Entscheidung, dem Sanierungsplan zuzustimmen oder nicht, einer Wahl zwischen Pest und Cholera. In beiden Fällen können Anleger nur mit einer geringen Quote ihres eingesetzten Kapitals rechnen. Zudem soll laut Plan die Laufzeit der Anleihe bis Ende 2027 verlängert werden. Eine Insolvenz ist deshalb selbst bei erfolgter Sanierung nicht auszuschließen. Damit die Anleger nicht auf Verlusten sitzen bleiben, sollten diese zeitnah ihre Ansprüche prüfen lassen“, so Heinze weiter. Berater und Vermittler kommen als Anspruchsgegner in Betracht. Vielen wurden bereits Beratungsfehler nachgewiesen. Die Vereinsanwälte des DFMS helfen gern mit einer kostenfreien Erstbewertung.

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