Gebrauchte Softwarelizenzen für Behörden
Standardsoftware, etwa Betriebssysteme oder Office-Programme, verursachen erhebliche Kosten. Mit gebrauchter Software kann die Öffentliche Hand jedoch oft mehr als 50 Prozent der Kosten sparen. Einige Behörden nutzen daher diese Beschaffungsmöglichkeit bereits. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte den Handel mit Gebrauchtsoftware schon im Juli 2012 für rechtmäßig. Der Bundesgerichtshof (BGH) schloss sich diesem Urteil im JanuarRead more about Gebrauchte Softwarelizenzen für Behörden[…]