Recht für Bausparkassen: Kündigung von zuteilungsreifen Bausparverträgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündete am 21. Februar 2017, dass die Kündigung von Alt-Bausparverträgen rechtens ist (Az. XI ZR 272/16 und XI ZR 185/16). In der Regel sind Bausparverträge zehn Jahre nach Zuteilung kündbar, so das Urteil des Bankensenatrichters. Damit soll verhindern werden, dass die Verträge als reine Sparanlage genutzt werden. Zudem sind die hohen RenditenRead more about Recht für Bausparkassen: Kündigung von zuteilungsreifen Bausparverträgen[…]