Letzter Aufruf zur Vorregistrierung von geringen Stoffmengen
Die Übergangsbestimmungen zur Registrierung von Altstoffen nach der europäischen REACH-Verordnung laufen am 31. Mai 2018 ab. Die Frist betrifft Unternehmen, die geringe Stoffmengen zwischen 1 und 100 Tonnen produzieren oder importieren. Um diese letzte Frist zu nutzen, müssen die Unternehmen bereits bis 31. Mai 2017 eine Vorregistrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorgenommen haben. FürRead more about Letzter Aufruf zur Vorregistrierung von geringen Stoffmengen[…]