Einzelsupervision für Mediatoren
Mediatoren, die den Titel Zertifizierter oder Zertifizierte Mediator/in tragen möchten, sind nach dem Gesetz (§2 ZMediatAusbV) verpflichtet eine Supervision nachzuweisen: Bevor sie sich Zertifizierter Mediator nennen dürfen, müssen sie eine Supervision nachweisen und anschließend, innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren nach der Zertifizierung, vier weitere Supervisionen. Alle Mediatoren haben jetzt die Möglichkeit sich für eineRead more about Einzelsupervision für Mediatoren[…]