Ein Jahr nach Scheidung erlöschen Rechte an Ehewohnung
Geschiedene können unter bestimmten Voraussetzungen von ihren Ex-Partnern verlangen, ihnen die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zu überlassen. Eine einvernehmliche Regelung oder ein Antrag bei Gericht müssen jedoch spätestens ein Jahr nach rechtskräftiger Scheidung erfolgen. Danach erlöschen eventuelle Rechte. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (XII ZB 243/20)Read more about Ein Jahr nach Scheidung erlöschen Rechte an Ehewohnung[…]