Unwetterschäden: Keine staatliche Soforthilfe ohne Eigenvorsorge
Nach Sachsen gibt es seit 1. Juli auch in Bayern keine staatliche Soforthilfe mehr bei Naturkatastrophen, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären. Dies könnte auch eine Signalwirkung für weitere Bundesländer haben, ihre finanzielle Fürsorge im Katastrophenfall einzuschränken. Erst 43 Prozent der Hausbesitzer sind bisher in Deutschland gegen Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung versichert. Eigenheimbesitzer solltenRead more about Unwetterschäden: Keine staatliche Soforthilfe ohne Eigenvorsorge[…]