TÜV SÜD bietet Konformitätsbewertungen für elektronische Produkte
Die delegierte Verordnung (EU) 2022/30 zur Ergänzung der Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU gilt verbindlich ab dem 1. August 2024 und eröffnet den Benannten Stellen ein neues Tätigkeitsfeld. Ab diesem Datum müssen viele elektronische Produkte eine Konformitätsbewertung bezüglich der in der RED festgelegten grundlegenden Anforderungen der Cybersicherheit durchlaufen, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werdenRead more about TÜV SÜD bietet Konformitätsbewertungen für elektronische Produkte[…]
