Von Cybersecurity bis Risikobewertung: Die größten Herausforderungen bei der Umsetzung der Machinenverordnung
Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist ab 20. Januar 2027 verpflichtend anzuwenden. Sie definiert Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und dazugehörigen Produkten sowie unvollständigen Maschinen. Nach den Erfahrungen von TÜV SÜD gibt es noch große Unsicherheiten, wie die neuen Vorgaben umzusetzen sind. Das betrifft vor allem Themen wie Cybersecurity, Risikobewertung, wesentliche Veränderung und harmonisierte Normen.Read more about Von Cybersecurity bis Risikobewertung: Die größten Herausforderungen bei der Umsetzung der Machinenverordnung[…]
