TÜV SÜD informiert über verlängerte Antragsphase für staatliche Entlastungen bei Energiekosten
Unternehmen der energieintensiven Industrie können staatliche Entlastungen bei Energiekosten in Anspruch nehmen. Grundlage sind das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), die Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) sowie die Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation. Die jährliche Antragsfrist für Entlastungen nach Strompreiskompensation wurde bis zum 17. August 2026 verlängert. Auch neuzugelassene Antragsteller nach Carbon-Leakage-Verordnung können noch bis 14. September ihre Unterlagen bei der Deutschen EmissionshandelsstelleRead more about TÜV SÜD informiert über verlängerte Antragsphase für staatliche Entlastungen bei Energiekosten[…]
