Darmkrebs-Screening: Keine aussagekräftige Evidenz zur Anpassung der Altersgrenzen oder Koloskopie-Frequenz
Gesetzlich Versicherte haben gemäß den aktuellen Regelungen ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf eine Darmkrebs-Früherkennung. Denn mit der Früherkennungsuntersuchung kann man Krebsvorstufen im Dickdarm (Polypen) oder Krebs entdecken und meist sehr gut behandeln. Auf diese Weise lassen sich fortgeschrittene Krebsstadien, belastende Therapien und krebsbedingte Sterblichkeit vermindern. Zur Früherkennung von Dickdarmkrebs (kolorektales Karzinom) stehenRead more about Darmkrebs-Screening: Keine aussagekräftige Evidenz zur Anpassung der Altersgrenzen oder Koloskopie-Frequenz[…]
