Information bei vorübergehenden Stilllegungen oder Betriebsunterbrechungen von Trinkwasser-Installationen
Die Bundesregierung und der Freistaat Bayern haben weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19) veranlasst. Sollten im Rahmen der Maßnahmen Betriebe, ein Gebäude oder eine Gebäudeeinheit (z. B. Wohnung) derzeit nicht mehr genutzt und dadurch nur noch sehr geringe Mengen oder kein Wasser mehr verbraucht werden, sind – wie bisher – entsprechende MaßnahmenRead more about Information bei vorübergehenden Stilllegungen oder Betriebsunterbrechungen von Trinkwasser-Installationen[…]