25 Jahre Entsendeverfahren in der Bauwirtschaft
Jeder zehnte Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen arbeitet für ein ausländisches Unternehmen und ist damit ein sogenannter Entsendearbeitnehmer. Auch für diesen Personenkreis gelten die in Deutschland bestehenden, allgemeinverbindlichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsbedingungen. Grundlage ist das zum 01.03.1996 in Kraft getretene Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Betriebe aus dem Ausland verpflichtet, mindestens die tarifvertraglich vorgeschriebenen Löhne zu zahlen, und sich anRead more about 25 Jahre Entsendeverfahren in der Bauwirtschaft[…]