Ersatzteile aus dem 3D-Druck stehen im EU-Reparaturrecht: Richtlinie 2024/1799 nennt gedruckte Teile ausdrücklich und schützt freie Werkstätten
Ein gedrucktes Bauteil ist im europäischen Reparaturrecht kein Notbehelf mehr, sondern ausdrücklich genannt. Die Richtlinie (EU) 2024/1799 vom 13. Juni 2024 verpflichtete die Mitgliedstaaten zur Umsetzung bis zum 31. Juli 2026. Deutschland hat sie mit dem Gesetz vom 16. Juli 2026 umgesetzt; seit dem 23. Juli 2026 gilt § 479e des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er nenntRead more about Ersatzteile aus dem 3D-Druck stehen im EU-Reparaturrecht: Richtlinie 2024/1799 nennt gedruckte Teile ausdrücklich und schützt freie Werkstätten[…]
