Cyber Resilience Act: Hersteller melden aktiv ausgenutzte Schwachstellen ab dem 11. September 2026 binnen 24 Stunden nach Kenntnis
Hersteller vernetzter Produkte melden aktiv ausgenutzte Schwachstellen ab dem 11. September 2026 binnen 24 Stunden nach Kenntnis. Eine Schwachstellenmeldung folgt unverzüglich, spätestens 72 Stunden nach Kenntnis, soweit die Angaben nicht schon in der Frühwarnung enthalten waren. Grundlage ist Artikel 14 der Verordnung (EU) 2024/2847. Was erfasst ist und ab wann es gilt Erfasst sind nachRead more about Cyber Resilience Act: Hersteller melden aktiv ausgenutzte Schwachstellen ab dem 11. September 2026 binnen 24 Stunden nach Kenntnis[…]
