Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung wirkt sich auf Software- Lösungen aus
Bundesweit und bundeseinheitlich tritt ab 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Notwendig ist dann, unter anderem, die Erbringung des Eignungsnachweises, welcher von einer anerkannten Überwachungsstelle ausgestellt wird. Bereits ab 01. März 2023 ist die Verwendung von Ersatzbaustoffen möglich. Besonders Besitzer mineralischer Abfälle können die Güterüberwachung gemäß den Anforderungen der Ersatzbaustoffe vornehmen. Es handelt sich um Nr.Read more about Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung wirkt sich auf Software- Lösungen aus[…]
