Lieferkettengesetz light mit Schonfrist für Unternehmen
Die Minister Altmaier, Müller und Heil haben sich auf einen Gesetzesentwurf für ein Lieferkettengesetz geeinigt. Allerdings soll er erst ab 2023 greifen, und gilt vorerst auch nur für Unternehmen mit über 3000 Mitarbeiter*innen. Die zivilrechtliche Haftung fehlt im Kompromiss. Franziska Humbert, Juristin und Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam Deutschland, kommentiert: „Der Kompromiss istRead more about Lieferkettengesetz light mit Schonfrist für Unternehmen[…]