Bundeszentralamt stellt Einlagenrückgewähr für Ausschüttungen 2020 bis 2022 an deutsche Anleger fest
Die Logwin AG hatte im August 2021 sowie im September 2022 beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern Anträge nach § 27 Abs. 8 Körperschaftsteuergesetz (Anträge auf Feststellung einer sogenannten Einlagenrückgewähr) für die Ausschüttungen 2020 bis 2022 gestellt. Das Bundeszentralamt für Steuern hat nunmehr jeweils mit Bescheiden vom 13. Dezember 2022, eingegangen am 19. Dezember 2022, die sogenannte Einlagenrückgewähr antragsgemäß festgestellt. Bei Vorliegen weitererRead more about Bundeszentralamt stellt Einlagenrückgewähr für Ausschüttungen 2020 bis 2022 an deutsche Anleger fest[…]

