Risiken minimieren und Chancen nutzen – mit der Umsetzung der neuen DSGVO…
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist mittlerweile mit einer Übergangsfrist bis Mai 2018 in Kraft. Danach gibt es keine Ausreden mehr. Sie vereinfacht Einiges, legt aber auch die Maßstäbe bei der Umsetzung deutlich höher. Insbesondere die vergleichsweise drastischen Strafandrohungen auf maximal zwanzig Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes und das unaufgeforderte Tätigwerden von Aufsichtsbehörden sindRead more about Risiken minimieren und Chancen nutzen – mit der Umsetzung der neuen DSGVO…[…]
