Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden
Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen erinnert alle Tierhalterinnen und Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar 2022 bei der Tierseuchenkasse melden. Die wichtigsten Fragen zur Tierzahlmeldung hat die Landwirtschaftskammer in einer Podcastfolge beantwortet. Der Podcast ist unterRead more about Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden[…]