DASt-Richtlinie 027 zum Brandschutz durch Feuerverzinken – Neues Regelwerk als Ergänzung zu den Eurocodes 3 und 4
Durch eine Feuerverzinkung wird im Brandfall die Erwärmung von Stahlteilen verzögert und damit die Feuerwiderstandsdauer von Stahl verlängert. Hierdurch ist vielfach eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten (R30) mit "ungeschützten" feuerverzinkten Stahlkonstruktionen möglich. Um die Brandschutzwirkung der Feuerverzinkung auch in die Regelwerke zu integrieren, hat der Deutsche Ausschuss für Stahlbau (DASt) die DASt-Richtlinie 027 „Ermittlung derRead more about DASt-Richtlinie 027 zum Brandschutz durch Feuerverzinken – Neues Regelwerk als Ergänzung zu den Eurocodes 3 und 4[…]