Reform des BKrFQG: INN-ovativ ist auf Neuregelung bereits vorbereitet
Seit dem Jahr 2009 ist das Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr zur regelmäßigen Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet. Die Grundlage dafür bildet derzeit das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Dieses soll jetzt reformiert werden. Als ein wesentlicher Bestandteil ist vorgesehen, dass künftig von den vorgeschriebenen 35 Stunden Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 12 Stunden digital absolviert werden können. Die INN-ovativ GmbHRead more about Reform des BKrFQG: INN-ovativ ist auf Neuregelung bereits vorbereitet[…]
