Fällt der Mindestabstand bei PV-Dachanlagen in Bayern weg?
Aktuell ist es in Bayern so geregelt, dass bei Glas-Folien-Modulen mindestens 1,25 Meter Abstand zum Nachbargebäude einzuhalten sind. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Besitzer von Doppel- und Reihenhäusern gegen den Kauf einer eigenen Solaranlage. Die eingeschränkte Dachnutzung wirkt sich eben dementsprechend auf die Solarstrom-Erzeugung aus. Mit Lockerungen der Abstandsregelungen könnten größere Photovoltaikanlagen installiert werden,Read more about Fällt der Mindestabstand bei PV-Dachanlagen in Bayern weg?[…]