Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
Auszubildende, die normalerweise zwischen dem 1. Oktober 2018 und 31. März 2019 ihre Lehre beenden würden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Lehrabschlussprüfung vor der regulären Ausbildungszeit ablegen. Eine besondere Qualifizierung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: das zuletzt erteilte Berufsschulzeugnis weist in den für die Kenntnisprüfung relevanten Fächern ein Notendurchschnitt von mindestens 2,4Read more about Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung[…]
