Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
Auszubildende, die ihre Lehre zwischen dem 01.04.2019 und 30.09.2019 beenden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen. Darauf weist die Handwerkskammer Karlsruhe hin. Für die vorzeitige Zulassung zur Prüfung müssen Voraussetzungen erfüllt sein: – Ein Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4. – Ein Notendurchschnitt im Zeugnis der ZwischenprüfungRead more about Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung[…]