Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung: Jetzt für den Winter 2020/21 den Antrag stellen
Auszubildende, die ihre Lehre regulär zwischen dem 01.04.2021 und 30.09.2021 beenden würden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: – Ein Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4. – Die Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbrachtRead more about Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung: Jetzt für den Winter 2020/21 den Antrag stellen[…]
