Homeoffice als wichtiger Baustein im Kampf gegen Covid-19
Am 20. Januar 2021 veröffentlichte das Bundesministerium neue Maßnahmen um den Gesundheitsschutz von Beschäftigten zu gewährleisten. In der SARS-CoV2 Arbeitsschutzverordnung gilt – zunächst bis 15. März 2021 befristet – die Verpflichtung, Heimarbeitsplätze anzubieten. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich zu prüfen, ob und in welchem Umfang Tätigkeiten ins Homeoffice ausgelagert werden können. Zwingende Gründe, die gegen HeimarbeitRead more about Homeoffice als wichtiger Baustein im Kampf gegen Covid-19[…]
