LG München I: Telefonica darf Positivdaten von Kunden nicht an Schufa weitergeben
Das Landgericht München I hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass der Mobilfunkanbieter Telefonica nach Abschluss eines Telekommunikationsvertrags keine Positivdaten von seinen Kunden an die Auskunftei Schufa übermitteln darf. Mit Urteil vom 25. April 2023 rügte das Gericht die Weitergabe als rechtswidrig und bewertete den individuellen Schutz personenbezogener Daten höher als das Interesse des UnternehmensRead more about LG München I: Telefonica darf Positivdaten von Kunden nicht an Schufa weitergeben[…]
