Gesetzliche Unfallversicherung begrüßt Gesetzesänderung zu Berufskrankheiten
Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend das 7. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz enthält auch Änderungen am SGB VII, die das Recht der Berufskrankheiten weiterentwickeln. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen diese Änderungen, die in weiten Teilen auf Vorschläge der Selbstverwaltung der Unfallversicherungsträger zurückgehen. Die Neuregelungen umfassen unter anderem den Wegfall des Unterlassungszwangs, Erleichterungen bei der UrsachenermittlungRead more about Gesetzliche Unfallversicherung begrüßt Gesetzesänderung zu Berufskrankheiten[…]