Die Medizinprodukteverordnung betrifft auch Importeure
Die Medizinprodukteverordnung und In-Vitro-Diagnostika-Regulation trat am 25.Mai 2017 in Kraft. Für die Medizinprodukteverordnung endet die Übergangsfrist am 26. Mai 2020. Produkte erhalten einen UDI-Code zur eindeutigen Kennzeichnung und werden in der europäischen Datenbank (EUDAMED) eingetragen. Die Verordnung betrifft alle Wirtschaftsakteure. Auch für Importeure entstehen einige Änderungen und Pflichten. Überprüfen der Produkte Nach Erhalt der ProdukteRead more about Die Medizinprodukteverordnung betrifft auch Importeure[…]
