PETA zeigt Schlachthöfe an
Tiertötung ist eine Straftat. Ausnahmsweise kann ein „vernünftiger Grund“ dies rechtfertigen. Töten für Ernährungszwecke ist kein vernünftiger Grund. PETA Deutschland hat mit der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Günther die Verantwortlichen der drei größten deutschen Schlachtbetriebe, „Premium Food Group“, „Westfleisch SCE mbH“ und „VION N.V.“ angezeigt. „Das Tierschutzgesetz stellt in § 17 Nr. 1 das Töten eines TieresRead more about PETA zeigt Schlachthöfe an[…]