Grundsatzurteil des EuGH: Schadensersatz nach Datenleck
Die Befürchtung eines möglichen Missbrauchs personenbezogener Daten kann für sich genommen einen immateriellen Schaden darstellen, entschied der EuGH mit Urteil vom 14.12.2023 (C‑340/21). Das Urteil ist ein Paukenschlag und eine Trendwende zugunsten aller von Cyberkriminalität betroffenen Personen. Diese haben nicht nur einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz, sondern können auch gerichtlich feststellen lassen, dass das UnternehmenRead more about Grundsatzurteil des EuGH: Schadensersatz nach Datenleck[…]